Für die Neuerrichtung oder den Ersatz vorhandener beheizter Wintergärten gibt es seit 2020 großzügige staatliche Zuschüsse. Am 24. Januar 2022 wurde nun allerdings der plötzliche Stopp der KfW-Förderung von Energiesparhäusern bekannt gegeben. Was das für Sie bedeutet, hat unser Energieberater „jenner + partner” für Sie zusammengefasst.
Gibt es nun keine staatlichen Zuschüsse mehr?
Doch, die gibt es. Zunächst wurde entschieden, dass alle Anträge, die bis zum 24. Januar 2022 eingegangen sind, noch genehmigt werden sollen. Aber auch neue Anträge können noch Förderungen erhalten.
Welche Fördermöglichkeiten haben Sie nun?
Hierbei muss zunächst zwischen den Zuschüssen und dem Kreditprogramm unterschieden werden.
Der reine Bargeldzuschuss ist weiterhin uneingeschränkt möglich und ist von dem verkündeten „Förderstopp” nicht betroffen.
Bei einem Einfamilienhaus werden Wintergärten, sofern die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden, mit bis zu 12.000 € bezuschusst, bei einem Zweifamilienhaus sogar mit bis zu 24.000 €. Bei gewerblichen Objekten beträgt der Zuschuss bis zu 20% der Gesamtkosten. Ab dem Zeitpunkt der Bewilligung Ihres staatlichen Zuschusses haben Sie bis zu vier Jahre Zeit, um das Bauvorhaben umzusetzen.
Für die KfW-Kredite hingegen gilt seit dem 24.01.2022 der sogenannte „Förderstopp”. Dies bedeutet jedoch nicht, dass dieses Kreditprogramm vorzeitig beendet wird. Es gilt weiterhin bis zum 31.12.2030, jedoch muss mit der Stellung weiterer Anträge gewartet werden, bis weitere Gelder freigegeben werden.
Bei einem Einfamilienhaus ist ein KfW-Kredit von bis zu 60.000 € inkl. des gleichen Zuschusses in Form eines Tilgungszuschusses für einen neuen Wintergarten möglich. Bei einem Zweifamilienhaus sind sogar bis zu 120.000 € möglich.
Wir beraten Sie gerne!
Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin bei uns und lassen Sie sich zu allen Fördermöglichkeiten für Ihren Wintergarten beraten. Wir freuen uns auf Sie!