Fördermöglichkeiten für Wintergärten, Glas-Faltwände und Panorama-Schiebefenster: Ein Überblick
Die Entscheidung, Ihr Zuhause durch den Bau eines Wintergartens, die Installation von Glas-Faltwänden oder die Integration von modernen Schiebefenstern aufzuwerten, ist ein bedeutender Schritt. Sie können Ihr Eigenheim durch diese Maßnahmen nicht nur optisch und funktional aufwerten, sondern auch von attraktiven staatlichen Förderprogrammen profitieren.
In diesem Blogartikel erläutern wir die verschiedenen Fördermöglichkeiten, die Ihnen zur Verfügung stehen und geben Ihnen einen Überblick über die Voraussetzungen und Vorteile der jeweiligen Programme.
Gerne beraten wir Sie persönlich zu allen Fördermitteln rund um Ihr Bauvorhaben!
1. BAFA-Zuschuss: Maximale Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet eine attraktive Förderung für Maßnahmen zur energetischen Sanierung, zu denen auch Wintergärten, Glas-Faltwände und Cero Schiebefenster zählen können. Die wichtigsten Eckpunkte dieses Zuschusses sind:
- Förderhöhe: Bis zu 20 % der förderfähigen Kosten, maximal 12.000 € pro Wohneinheit. Hierfür muss ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegen.
- Maximale Fördersumme: Die förderfähigen Kosten sind auf 60.000 € pro Wohneinheit gedeckelt.
- Voraussetzungen: Das Gebäude, an dem die Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden, muss älter als fünf Jahre sein. Zudem ist die Beauftragung eines Energieeffizienzexperten zwingend erforderlich.
- Auszahlung: Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt direkt über das BAFA.
Dieser Zuschuss bietet Ihnen als Hauseigentümer eine erhebliche finanzielle Entlastung, insbesondere bei größeren Investitionen in die energetische Sanierung. Bei Otten treffen Sie auf erfahrene Profis. Wir arbeiten mit Energieeffizienzexperten zusammen und holen für Sie das beste Ergebnis in Sachen Wärmedämmung und Nutzung verfügbarer Fördermittel raus.
2. Steuerbonus nach § 35c EStG: Steuerliche Vorteile für Eigenheimbesitzer
Eine weitere Möglichkeit der finanziellen Entlastung bei der Modernisierung Ihres Eigenheims bietet der Steuerbonus nach § 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG). Diese Fördermöglichkeit richtet sich an Eigenheimbesitzer, die in die energetische Sanierung investieren und dabei steuerliche Vorteile nutzen möchten.
- Förderhöhe: 20 % der Aufwendungen können von der Einkommenssteuer abgezogen werden, verteilt über drei Jahre (7 % im ersten und zweiten Jahr, 6 % im dritten Jahr).
- Maximale Steuerermäßigung: Die maximale Steuerermäßigung beträgt 40.000 €, wobei das Gesamtinvestitionsvolumen bei 200.000 € gedeckelt ist.
- Voraussetzungen: Das zu sanierende Objekt muss älter als zehn Jahre sein, wobei der Beginn der Herstellung des Gebäudes maßgeblich ist. Die Inanspruchnahme dieser Förderung erfordert die Beauftragung eines Steuerberaters.
Dieser Steuerbonus ist besonders attraktiv für Hausbesitzer, die Steuerentlastung in Schritten über mehrere Jahre hinweg anstreben.
3. Förderung für Nichtwohngebäude: Unterstützung für gewerbliche Investoren
Auch für Nichtwohngebäude gibt es spezifische Fördermöglichkeiten, die bei der energetischen Sanierung unterstützen. Somit kann die folgende Unterstützung für Sie interessant sein, wenn Sie zum Beispiel ihr Restaurant oder Hotel sanieren möchten.
- Förderhöhe: Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben.
- Mindestinvestition: Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 € brutto.
- Förderfähige Kosten: Diese sind auf jährlich 500 € pro Quadratmeter Nettogrundfläche gedeckelt, mit einem maximalen Förderbetrag von 2,5 Mio. € jährlich pro Gebäude.
- Voraussetzungen: Wie bei der BAFA-Förderung ist auch hier die Beauftragung eines Energieberaters zwingend erforderlich.
Diese Förderung richtet sich also speziell an gewerbliche Investoren, die energetische Verbesserungen an ihren Gebäuden vornehmen und dabei von staatlicher Unterstützung profitieren möchten. Wir unterstützen Sie selbstverständlich auch gerne in diesem Fall und nicht nur bei der Sanierung ihres Eigenheims.
Fazit: Vielfältige Fördermöglichkeiten für eine nachhaltige Investition
Die Entscheidung, in einen Wintergarten, Glas-Faltwände oder unser Cero Schiebefenster zu investieren, bringt nicht nur ästhetische und funktionale Vorteile mit sich, sondern bietet auch zahlreiche Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung durch staatliche Förderprogramme. Diese Förderungen können jedoch komplex und mit vielen bürokratischen Hürden verbunden sein.
Bei Otten Bauelemente finden Sie nicht nur Unterstützung bei der Planung und Umsetzung Ihres Projekts, sondern wir begleiten Sie auch durch den gesamten Antragsprozess für die verfügbaren Fördermittel. Unser erfahrenes Team klärt Sie umfassend über die möglichen finanziellen Zuschüsse auf und steht Ihnen bei jedem Schritt beratend zur Seite. So stellen wir sicher, dass Sie die maximale Förderung für Ihr Bauvorhaben erhalten. Gemeinsam mit Energieeffizienzexperte Bert Jenner von jenner + partner GbR stellen wir sicher, dass beim Bau alle Regularien eingehalten werden und Sie von einer optimalen Wärmedämmung sowie staatlicher Förderungen profitieren können.
Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unseren Experten. Gemeinsam machen wir Ihre Investition nicht nur zu einem optischen Highlight, sondern auch zu einer finanziell lohnenden Entscheidung.