Jetzt KfW-Förderung oder Steuerersparnis sichern
Im Zuge der Energiesparverordnung (EnEV) mit Gültigkeit vom 1.10.2009 wurden zum 1. März 2011 die KfW-Förderprogramme (Förderprogramme der Förderbank der deutschen Wirtschaft und Entwicklungsbank für die Transformations- und Entwicklungsländer) noch einmal aktualisiert. Ziel dieses umfassenden Energie- und Klimaschutzprogrammes der Bundesregierung ist die Minderung der CO2-Emissionen bis 2020 gegenüber 1990 um 40 Prozent. Dies bedeutet für alle Interessenten, dass bei Sanierungen und Neubauten der Einbau und Kauf von energieeffizienten und altersgerechten Fenster und Türen bezuschusst werden, zinsverbilligte Darlehen gezahlt werden oder es Steuerersparnisse gibt. Neben diesen finanziellen Vorteilen gibt es außerdem vier weitere wesentliche Punkte sich für neue Fenster und Haustüren zu entscheiden:
- Heizkostenersparnis
- CO2-Minderung/ Klimaschutz
- Steigerung des Wohnkomforts
- Wertsteigerung des Gebäudes
Fördermöglichkeiten im Überblick
Es gibt insgesamt 4 Möglichkeiten den Kauf und Einbau von Fenstern und Haustüren durch staatliche Kredite, Zuschüsse und Steuerersparnisse fördern zu lassen. Je nachdem, ob es sich bei Ihnen um den Neubau eines Hauses oder die Sanierung eines bestehenden Hauses handelt, kommen für Sie unterschiedliche Förderungen in Frage.
- Energieeffizient bauen für Neubauten
- Energieeffizient sanieren für Altbauten mit Bauantrag vor dem 1.1.1995
- Wohnraum modernisieren für alle Altbauten
- Handwerkerleistungen absetzbar für alle Bauten
Energieeffizient bauen
Was wird gefördert?
Die Errichtung und Ersterwerb von hochwertigen Neubauten (KfW-Effizienzhaus 70, 55/Passivhaus und 40), d.h. Transmissionswärmeverluste bis zu 85% und Jahresprimärenergiebedarf von bis zu 70%.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Gemeinden, Landkreise u.a.
Wie wird gefördert?
Zinsverbilligtes Darlehen (bis 100% der Baukosten), Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit: 50.000 €)
Wo wird gefördert?
Bei Neubauten, für die vor Beginn des Bauvorhabens einen Antrag bei Ihrer Hausbank gestellt haben: KfW-Programm 153 (KfW-Effizienzhaus 70, 55/Passivhaus und 40)
Im Falle eines KfW-Effizienzhauses 40 oder 55/Passivhaus sind Planung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen/ Energieberater verbindlich nachzuweisen. Die Firma Otten Bauelemente ist im Segment der KfW-Förderung sehr erfahren und ist Ihnen bei der Suche eines geeigneten Sachverständigen/ Energieberaters gerne behilflich. Lassen Sie sich von uns beraten.
Otten-Produkte, die mit diesem KfW-Förderprogramm gefördert werden
Fenster: Gayko Passiv MD90, Ritter Climatic 06, Niveau KombiRoyal Plus, Niveau KombiRoyal Plus SR
Dachfenster: Velux Energie-Star, Velux Energie-Star Plus
Haustüren: Noblesse Thermosecur
Energieeffizient sanieren
Was wird gefördert?
Die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 115, 100, 85, 70 und 55; alternativ auch Einzelmaßnahmen, z.B. neue Fenster mit einem Gesamt-U-Wert von bis zu 0,95 W/m²K. Und außerdem freie Einzelmaßnahmen-Kombinationen (KfW-Programm 152)
Wer wird gefördert?
Privatpersonen (auch Erwerber neu sanierter Wohngebäude), Wohnungsunternehmen, Gemeinden, Landkreise u.a.
Wie wird gefördert?
Es gibt zwei Varianten bei der energieeffizienten Sanierung: Die Kreditvariante und die Zuschussvariante.
Kreditvariante
Zinsverbilligte Darlehen und hohe Tilgungszuschüsse. Dabei gelten die Förderhöchstbetrage proWohnheit 75.000 € (KfW-Effizienzhaus) bzw. 50.000 € (Einzelmaßnahmen und freie Einzelmaßnahmen-Kombinationen)
Zuschussvariante
Alternativ für Privatpersonen bei Einzelmaßnahmen und freien Einzelmaßnahmen-Kombinationen: 5%, max. 2.500€ pro Wohneinheit
Wo wird gefördert?
Bei Altbauten, auch bei Wohnungen, die man selbst als Wohnungen zur Miete anbietet, für die vor Beginn des Bauvorhabens einen Antrag bei Ihrer Hausbank (Kreditvariante) gestellt haben: KfW-Programm 151 (KfW-Effizienzhaus), KfW-Programm 152 (Einzelmaßnahmen/ freie Einzelmaßnahmen-Kombinationen) bzw. direkt bei der KfW (Zuschussvariante, KfW-Programm 430)
Otten-Produkte, die mit diesem KfW-Förderprogramm gefördert werden
Fenster: Gayko Passiv MD90, Gayko Thermo MD90, Ritter Climatic 06, Ritter Climatic 07, Niveau RoyalTherm, Niveau Kombi Royal, Niveau KombiRoyal SR, Niveau Royal Contour, Niveau KombiRoyal Plus, Niveau KombiRoyal Plus SR
Dachfenster: Velux Energie-Star, Velux Energie-Star Plus
Haustüren: Noblesse Thermosecur, Inotherm Exclusiv, Inotherm Exclusiv Plus
Wohnraum modernisieren
Was wird gefördert?
Variante 1: Standard-Modernisierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand (z.B. Reperatur und Erneuerung von Fenstern)
Variante 2: Altersgerechter Umbau, barrierereduzierende Maßnahmen (z.B. entsprechende Türen und Fenster)
Wer wird gefördert?
Privatpersonen (auch Mieter nach Zustimmung des Vermieters), Wohnungsunternehmen, Gemeinden, Landkreise u.a.
Wie wird gefördert?
Zinsverbilligte Darlehen. Dabei gelten die Förderhöchstbetrage proWohnheit 100.000 € (Variante 1) bzw. 50.000 € (Variante 2)
Wo wird gefördert?
Bei Altbauten, für die vor Beginn des Bauvorhabens einen Antrag bei Ihrer Hausbank gestellt haben: KfW-Programm 141 (Variante 1), KfW-Programm 155 (Varainte 2 Kredit), KfW-Programm 455 (Varainte 2 Zuschuss)
Otten-Produkte, die mit diesem KfW-Förderprogramm gefördert werden
Alle Produkte im Otten-Programm sind stets auf dem neusten Stand der Technik. Daher her gilt diese Förderung für die allermeisten unserer angebotenen Fenster und Haustüren.
Handwerkerleistungen absetzen
Handwerkerleistungen sind bis zu 6.000 Euro absetzbar. Arbeitskosten von handwerkerrechnungen in privaten Haushalten sind bis maximal 6.000 Euro (inkl. Umasatzsteuer) zu 20% direkt von der Steuerschuld abzugsfähig. Dazu müssen diese Arbeitskosten nur eindeutig auf der Rechnung als solche ausgewiesen werden. Bei Ihrer Rechnung, die Sie von Otten erhalten ist dies immer der Fall. Beim Einbau von neuen Fenstern und Haustür können bis zu 1.200 € Steuern gespart werden. Leider können bei einer Förderung durch die KfW nicht gleichzeitig auch die Handwerkerkosten dieser Rechnung steuerlich geltend gemacht werden.



